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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die SPRUS GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer Webseite zu verbessern. Einige Bereiche, wie beispielsweise ältere PDF-Dokumente oder komplexere visuelle Darstellungen, könnten noch nicht vollständig barrierefrei sein.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9. Juli 2025 erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung des Unternehmens.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

SPRUS GmbH
Mietenkamer Straße 47
83224 Grassau
Telefon: +49 (0) 8641 694500
E-Mail: info@sprusdesign.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Webseite der Schlichtungsstelle BGG.